Anlegerschutz.online – die neue Internetplattform der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Pforr und Hans Jürgen Pforr aus Bad Salzungen
Das Jahr 2016 steht vor der Tür und auch im Jahre 2016 werden die Skandale des „Grauen Kapitalmarktes“ nicht abnehmen, sondern eher wohl zu nehmen. Die resultiert nach der Meinung von Rechtsanwalt Hans Jürgen Pforr aus Bad Salzungen, auch aus dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz, das die Bundesregierung in diesem Jahr beschlossen hat. Viele Produkte, die es heute noch auf dem Markt gibt, wird es zukünftig nicht mehr geben. Das gilt vor allem für die Nachrangdarlehen, die in den letzten Jahren, wie „Pilze aus dem Boden geschossen sind“, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr vom Internetportal www.anlegerschutz.online.
Das Nachrangdarlehen war ein Produkt, das Investoren nahezu „ungeschützt“ gelassen hat, was aber viele Zeichner solcher Nachrangdarlehen gar nicht wussten, oft vom Vermittler auch gar nicht mitgeteilt bekamen beim Beratungsgespräch. Das mussten wir in Gesprächen mit so manchem geschädigten Anleger feststellen.
Diese Nachrangdarlehen wird es zukünftig nicht mehr geben auf dem Kapitalmarkt, und das ist sicherlich auch gut so, so Dr. Thomas Pforr. Gerade bei den Nachrangdarlehen wird es aber im Jahre 2016 auch so manche Pleite geben die Anleger verkraften müssen, da bei vielen Initiatoren nun die Geldquellen versiegen werden und kein „frisches Geld“ mehr von Investoren ins Unternehmen kommt. Das kann dann eben auch mal die Insolvenz eines solchen Unternehmens zur Folge haben.
Wir, so Rechtsanwalt Thomas und Hans Jürgen Pforr, werden auch im Jahre 2016 den Anlegern helfen ihren finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.
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