Infinus AG-Vertribesstopp aufgehoben-dürfen die das? Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte

Aus mehreren Quellen ist heute zu erfahren, dass die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (kurz FDI), die auch als blaue Infinus im Volksmund bezeichnet wird, den Vertrieb wieder eröffnet hat. Dies wirft mehrere Fragen auf, die hier kurz beleuchtet werden sollen:

1) Dürfen die das? 

Fakt ist, dass die Infinus FDI weiterhin eine Lizenz besitzt, als Haftungsdach ihren angebundenen Vermittlern (tied agents) die Möglichkeit zu geben, an deren Kunden Finanzinstrumente zu vermitteln.  

Wenn die Lizenz, also eine Erlaubnis nach § 32 KWG noch besteht, also nicht durch Verwaltungsakt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entzogen wurde, kann somit auch nach der Durchsuchung vom 05.11.2013 weiter unter dem Haftungsdach vertrieben werden.  

Vermittelt werden dürfen bisher alle legalen Finanzinstrumente mit drei Ausnahmen. Diese lauten: 

• Future Business KG aA (Orderschuldverschreibungen und Genussrechte)

• PROSAVUS AG (Namensgenussrechte)

• ecoConsort AG (Orderschuldverschreibungen) 

Diese drei Gesellschaften aus der Infinus Gruppe (nicht zu verwechseln mit der Infinus AG FDI) haben sämtlich Insolvenzanträge gestellt. Es ist klar, dass diese Produkte daher nicht mehr angeboten werden können / dürfen.

2) Wer hat jetzt bei Infinus das Sagen? 

Die berechtigte Frage ist, wer die Entscheidung, den Vertrieb wieder zu starten, gefällt hat, wo doch die wesentlichen Entscheider in Untersuchungshaft sitzen? Hierzu gibt es bisher keine Angaben. Klar ist, dass die Infinus FDI wohl schnell wieder arbeitsfähig werden will und daher bemüht ist, personell und auch wirtschaftlich den Geschäftsbetrieb fortzusetzen.  

3) Haftungsdach mit eingefrorenem Vermögen / eingefrorenen Konten? 

Merkwürdig ist, dass die FDI als Haftungsdach mit angeblich eingefrorenen Konten weiterhin handlungsfähig ist. Natürlich kann man sich bei dem Bänker seines Vertrauens auch neue Konten besorgen, aber mal ehrlich, wer schließt einen Vertrag mit einem Vertreter, der für ein Haftungsdache auftritt, was in den letzten Wochen derartig schlechte Presse hatte und deren Haftkapital nun dem Zugriff der Staatsanwaltschaft und ggf. Klagen wegen Falschberatung von Anlegern und deren Rechtsanwälten ausgesetzt ist. Da ist es mit der Haftung des Haftungsdachs womöglich in der Zukunft nicht so gut bestellt.  

4) Was tut man jetzt als gebundener Vermittler 

Gebundene Vermittler können nun wieder Finanzinstrumente an Ihre Kunden im Namen und auf Rechnung der Infinus AG FDI vermitteln. Ein Drahtseilakt, wenn man bedenkt, dass das Haftungsdach womöglich auf wackeligen Füßen steht. Hierauf muss der Kunde wahrscheinlich durch den Vertrieb hingewiesen werden.  

Viele Vermittler fragen sich, ob sie die Bindung zum Haftungsdach lösen und unter ein anderes Dach schlüpfen sollten. Hier stellen sich mehrere Anschlussprobleme, die wir am Montag in einer weiteren Information erläutern werden.  

Soviel erst einmal zum Vertriebsstart der Infinus AG FDI zum Wochenende.  

V.i.S.d.P 

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

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