INFINUS AG:Das war das beherrschende Thema in dieser Woche auf unserer Internetplattform

wir, von der Internetplattform diebewertung.de, hatten die Razzia beim Unternehmen Infinus AG aus Dresden als erste Internetplattformüberhaupt gemeldet. Eine Stunde später war es dann auch in der BILD Dresden zu lesen.      

Vielleicht, so Thomas Bremer von diebewertung.de, war das ein wenig ausgleichende Gerechtigkeit, denn diebewertung.de war in den letzten Jahren nahezu die einzige Plattform die dem Unternehmen INFINUS sehr kritisch gegenüber stand. Nun, haben also Ermittlungen  der BaFin, des Landeskriminalamtes Sachsen und der Staatsanwaltschaft begonnen. Das mit unklarem Ausgang. Vermittler des Unternehmens und Kunden, hoffen natürlich das hier eine „Wende“ eintritt und das Unternehmen fortgeführt werden kann. Nun, das wird wohl ein „Wunsch“ bleiben, denn wenn Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Vermögen angeordnet werden, und führende Personen des Unternehmens in Haft genommen werden, dann dürfte es nach menschlichem Ermessen „ernste Gründe“ geben die dieses Handeln initiiert haben. Einige Medien sprechen schon von „Betrug“ – „Anlegerschädigung“ und „protzigem Leben der Vorstände“. Auch das werden die Ermittlungen ergeben, ob dies alles zutreffend ist. Was kann man tun? Außer anwarten und sich juristischen Rat einholen eigentlich nicht viel. Kein Rechtsanwalt ist derzeit in der Lage irgendwas zu tun, damit Sie ihr Geld jetzt wiederbekommen. Die Konten sind alle gesperrt.

Auch das Thema „PECUS Vermögensverwaltungs GmbH“ mit Werner Ehrentraut war und ist ein Thema auf unserer Internetplattform. Hierzu hat Dr. Thomas Schulte einen interessanten Artikel für uns verfasst.

Vienna Life kassiert erstmals ein Urteil von einem Deutschen Gericht zum Thema „Schadensersatz bei einer Fondsgebundenen Lebensversicherung“. Dieses Urteil haben Rechtsanwalt Ellerbrock und Rechtsanwalt Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld, für ihren Mandanten erstritten, mit möglicherweise teuren Folgen für das Unternehmen Vienna Life. Mandanten sollten sich allerdings beeilen, so Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK, denn so mancher Anspruch könnte am Ende des Jahres verjähren.