Pflege-Pflegegeld-Pflegestufe-Pflegegutachten-Pflegeversicherung
Es beginnt alles immer mit dem Wort Pflege. Pflegen heißt Hilfe geben, an Jemanden der nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Dinge des Lebens alleine zu bewerkstelligen. All diese Begriffe haben aber auch eine eigene Bedeutung.Ein Pflegegutachten benötigen Sie immer dann ,wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen. Üblicherweise wird das Pflegegutachten dabei vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt, dies im Auftrag der Pflegeversicherung. Natürlich auch mit dem „gewissen Hang“ im Sinne der Pflegeversicherung zu urteilen. das ist nicht immer zu Ihrem Vorteil, deshalb raten wir Ihnen immer zur Erstellung eines privaten Pflegegutachtens. Unter www.pflegegutachter-verzeichnis.de finden Sie immer den richtigen Gutachter in Ihrer Nähe. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen empfehlen wir Ihnen Sylvia Grünert von der PflegeSG. Zu erreichen unter 0800 795 84 24.Sylvia Grünert und Marlies Jänisch erklären Ihnen gerne worauf Sie bei der Beantragung einer Pflegestufe achten müssen. Auch bei einem bereits abgelehnten Pflegestufenantrag helfen Ihnen Sylvia Grünert und Marlies Jänisch doch noch zu Ihrem Recht zu kommen.
Mehr erfahren Sie unter www.pflege-sg.de