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Unsere Gesellschaft wird immer älter.Das bringt neue Herausforderungen mit sich.Herausforderungen auch im Bereich der Pflege. Der Staat steltt sich dieser Herausfeorderung durch die Einrichtung der staatlichen Pflegeversicherung.

Hieraus können Pflegebedürftige dann Leistungen erahlten, wenn die Pflegebedürftigkeit anhand einer Pflegestufe festgesetllt wurde. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit obliegt dem MDK- medizinischer Dienst der Krankenkassen-. Hier aber aufgepasst, dieser MDK versucht natürlich die Interessend er Pflegeversicherung durchzusetzen und dei Einstufung in eine Pflegestufe zu vermeiden, oder aber auf niedrigem Niveau zu halten. Damit sollen die Leistungen aus der Pflegeversicherung gering gehalten werden.Hier ist es aus Sicht von der Pflegesachverständigen Sylvia Grünert, dringend erforderlich ein eigenes Pflegegutachten erstellen zu lassen. Diese Gutachten liefert ihnen Argumente bei der Auseinandersetzung mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen. Ein Anruf beid er Pföegegutachten Zentarle hilft ihnen.

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