Pflegestufen Definition von Pflegegutachterin Sylvia Grünert-kostenlos: 0800 795 84 24

Sylvia Grünert ist ausgebildete Pflegegutachterin. Ich helfe Ihnen bei Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit. Ganz oft werden Fragen im Internet in einem nicht leicht verständlichen Text beantwortet. Dies möchte ich ändern und Sie umfassend beraten und begleiten.

Was bedeutet Pflegestufe I?
Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit. Hiermit sind jene Personen gemeint, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Beweglichkeit für wenigstens zwei Tätigkeiten aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich Hilfe brauchen und mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung helfende Hände benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung belaufen sich im Tagesdurchschnitt mindestens auf 1,5 Stunden, wobei der Grundpflege mehr als 45 Minuten zuteil wird.

Was ist der Unterschied in Pflegestufe II?
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten und mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung jemand brauchen, der ihnen unter die Arme greift. Die Zeitinvestition für die Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Verosrgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 2 Stunden fallen.

Welche Vorraussetzungen sind für Pflegestufe III gegeben?
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und bei denen mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig ist. Der Zeitanspruch auf die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung im Tagesdurchschnitt sind mindestens 5 Stunden, wovon 4 Stunden auf die Grundpflege fallen.

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